Reservierungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich pro Unterkunft und Nacht zzgl. 7% Steuer.
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Mindestmietdauer: 5 Nächte (nur auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit und Reisezeit, ggf. weniger).
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Kinder ab 5 Jahren
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Check-in: ab 14 Uhr
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Check out: bis 10 Uhr
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Das Tikki Balu ist nur als Last-Minute-Buchung für 2 Personen möglich.
Das heißt: Wenn das Haus 6 Wochen vor Ihrer geplanten Reise noch frei ist, können Sie es auch zu zweit zum Nettopreis von 89 Euro pro Nacht buchen.
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ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Nach der Buchung bitten wir Sie, einen Anzahlungs- bzw. Bearbeitungsbetrag von 300 Euro oder 25% auf unser deutsches Konto zu überweisen.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie umgehend eine offizielle Buchungsbestätigung und eine Rechnung über den Restbetrag.
Wir bitten Sie, diesen Betrag bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu überweisen.
Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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WICHTIGE INFORMATIONEN
DTV, Deutscher Tourismusverband informiert: Abgrenzung Beherbergungsvertrag / Reservierung
Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder eine Ferienwohnung vom Gast gebucht und vom Vermieter / Hotelier bestätigt oder bei kurzfristigen Buchungen zur Verfügung gestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag bzw. Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, dh auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Ist ein verbindlicher Beherbergungsvertrag zustande gekommen, gilt: Gebucht ist gebucht.
Keine der Vertragsparteien kann einseitig vom geschlossenen Vertrag zurücktreten, gleich aus welchem Kündigungsgrund (Ausnahme: höhere Gewalt). Schlechtes Wetter, Krankheit und sogar ein Todesfall im engsten Familienkreis berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien können jedoch jederzeit eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages vereinbaren. Der Vermieter / Hotelier kann in diesem Fall vom Gast den vereinbarten bzw. üblichen Mietpreis abzüglich der von ihm ersparten Aufwendungen verlangen. Der Zeitpunkt des Widerrufs spielt keine Rolle. Auch wenn der Gast den Beherbergungsvertrag kündigt, beispielsweise sechs Monate vor der geplanten Ankunft, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten bzw. üblichen Mietpreises verpflichtet. Der Vermieter/Hotelier muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seine Forderung anrechnen lassen. Der Wert der ersparten Aufwendungen beträgt nach der Rechtsprechung bei einer Übernachtung mit Frühstück pauschal 20 %, bei einer Übernachtung mit Halbpension pauschal 30 %, bei einer Übernachtung mit Vollpension pauschal von 40% und für die Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses eine Pauschale von 10% des akzeptierten Unterkunftspreises.